“Die Würde der Muslima ist antastbar!?“

Stellungnahme der IRH

zur Ermordung von Marwa El-Sherbini und zur Würde der Musliminnen

“Die Würde der Muslima ist antastbar!?”

Die IRH ruft die Landtage auf, die Kopftuchverbotsgesetze nunmehr aufzuheben

(Gewidmet der aus islamfeindlichem Motiv brutal ermordeten Sch-wester Marwa El-Sherbini und den wegen ihrer islamischen Bekleidung von weiten Teilen der Gesellschaft und dem Staat diskriminierten muslimischen Frauen)

Am 1. Juli 2009 wurde die Muslima Marwa El-Sherbini in Dresden aus Hass auf Muslime und Islam erstochen. Unser aller Gebete und Mitgefühl gilt unserer Schwester Marwa und ihren Angehörigen. Die 32-jährige schwangere Frau und Mutter hinterlässt einen Ehemann und einen Sohn. Marwa ist das bisher tragischste Opfer unter unseren muslimischen Schwestern, die unter Demütigungen, Verdäch-tigungen und Diskriminierungen zu leiden haben. Die insbesondere an ihrer Bekleidung erkennbaren muslimischen Frauen sind unterdessen weitgehend gesellschaftlich und menschlich abgewertet.

Islamophobie bzw. Islamfeindlichkeit ist ein zunehmendes Phänomen vor allem seit dem „11. September 2001“ in Deutschland und Europa. Seitdem wird der Islam im Sicherheitspaket der Innenministerien behandelt und Muslime werden oft als jene die Sicherheit des Landes gefährdenden Objekte gesehen. Antiterrorgesetze, Rasterfahndungen, Polizeirazzien gegen muslimische Einrichtungen und Kopftuchverbotsgesetze für muslimische Lehrerinnen an staatlichen Schulen und für muslimische Beamtinnen im öffentlichen Dienst sind nur einige Beispiele für die Diskriminierung der Muslime in Deutschland durch den Staat. Diese staatliche Diskriminierung hat die Islamophobie bzw. Islamfeindlichkeit in weiten Teilen der Gesellschaft verstärkt und salonfähig gemacht. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass Muslime von Islamhassern auf der Straße, auf dem Arbeitsplatz, in vielen Medien und über das Internet nicht selten als Terroristen beschimpft und beleidigt werden. Am meisten betroffen von diesem unwürdigen Umgang sind muslimische Frauen, insbesondere die Kopftuch tragenden.

Viele Bundesländer verabschiedeten nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 2003 – trotz der Mahnungen vieler Verfassungsrechtler - Kopftuchverbotsgesetze und haben den muslimischen Lehrerinnen an staatlichen Schulen und Beamtinnen im öffentlichen Dienst somit das Tragen des Kopftuches verboten. Der überwiegende Teil der angehörten Verfassungsrechtler bezeichnete diese Gesetze als verfassungswidrig, desintegrativ und Ungleichbehandlung der betroffenen Musliminnen. Sie wurden von der Mehrheit der jeweiligen Landtage einfach ignoriert. Beispielsweise schr-ieb Prof. Böckenförde, ehemaliger Bundesverfassungs-gerichtsrichter, in seiner diesbezüglichen Stellungnahme im April 2004 für die Anhörung beim Hessischen Landtag Folgendes: „Wenn das Tragen eines Kopftuchs aus religiöser Motivation erfolgt und sich so als Wahrnehmung der Bekenntnisfreiheit darstellt, muß sich dann diese Grundrechtsausübung anderen Deutungen des Kopftuchs, die von Dritten ausgehen, einfach unterwerfen? Muß sie sich diese gegen den eigenen Willen zurechnen lassen? Das wäre völlig unverhältnismäßig, eine Fremdbestimmung des Grundrechtsträgers; es würde das Grundrecht von vornherein entleeren.“

Unter anderem beklagte Papst Johannes-Paul II in seiner Ansprache an das Diplomatische Corps vom 12. Januar 2004, dass in einigen Ländern eine Haltung zu beobachten sei, die zu einer Gefahr für die umfassende Respektierung der Religionsfreiheit werden könnte:

“… Ich bin mit nicht wenig anderen Menschen der Überzeugung, dass die Kirche weder in Frankreich noch in Deutschland die geplanten Verbote und Einschrän-kungen gegen religiöse Symbole unterstützen sollte. Sie ist eine Anwältin der religiösen Freiheit, wie es das II. Vatikanische Konzil lehrt. So sehr es wünschenswert ist mit dem Staat zusammenzuarbeiten, so wichtig ist es negative staatliche Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen und zu benennen. Das geplante Kopftuchgesetz ist eine solche Entwicklung! In Deutschland wird nun unter einer Prämisse einer angeblich politischen Gefahr und der Befreiung der Frau ein religiöses Symbol verboten werden, welches die moslemische Frau in tiefe Gewissensnöte stürzt und das Recht auf das öffentliche Glaubensbekenntnis untergräbt, wenn sie nicht ihren Beruf verlieren will. In Frankreich geschieht dies alles noch viel offener im Namen eines Laizismus. Wenn es sich aber ein Staat erlaubt die Symbole eines religiösen Bekenntnisses zu verbieten, einzuschränken, ihre Benutzung zu bestimmen, dann müssten eigentlich die geistigen Alarmglocken deutlich vernehmbar sein.“

Auch die Mahnung des Papstes wurde nicht wahrgenommen.

Die jeweiligen Landtage begründeten ihre Gesetze damit, dass das Kopftuch ein politisches Symbol und ein Zeichen der Unfreiheit der Frau sei und die Neutralitätspflicht des Staates verletze. Die Gesetzgeber beabsichtigten mit diesen Gesetzen die muslimischen Frauen von vermeintlicher Unterdrückung zu befreien, ohne zu bemerken, dass sie dadurch selbst zu ihrer Diskriminierung beitrugen und die Akzeptanz in der Gesellschaft zur strukturierten Benachteiligung muslimischer Frauen schufen. Die freie und persönliche Entscheidung der mündigen und gebildeten Bürgerinnen wurde dabei außer Acht gelassen.

Die meisten dieser Frauen sind hier geboren, haben die hiesigen Schulen besucht und an deutschen Hochschulen studiert, nehmen am gesellschaftlichen Leben aktiv teil und sind im Sinne der Verfassung vollständig integriert. Trotzdem dürfen sie im öffentlichen Dienst nicht arbeiten. Dies bedeutet nach unserer Auffassung eine Ungleichbehandlung und Diskriminierung betroffener Frauen. Beispielsweise ist Ramazan Kuruyüz, der Vorsitzende der IRH, als Lehrer im Hessischen Schuldienst tätig. Viele seiner Meinungen gelten für bestimmte politische Kreise als islamistisch und dennoch darf er als Lehrer im öffentlichen Dienst arbeiten. Aber eine muslimische Frau, die nicht mal in einer islamischen Gemeinde Mitglied ist und keine “gefährlichen bzw. islamistischen Meinungen!” vertritt, darf alleine wegen ihres Kopftuches im öffentlichen Dienst nicht arbeiten. Dies widerspricht eindeutig dem im Grundgesetz verankerten Prinzip der Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Alle sozialen Gruppen, welche in vielen Bereichen diskriminiert waren, wurden in den letzten Jahrzehnten per Gesetz geschützt, einschließlich der gleichgesinnten Paare. Nur Kopftuch tragende Musliminnen werden vom Gesetzgeber weiterhin ungleich behandelt und diskriminiert. Dieses Verbot im öffentlichen Dienst erschwert den Kopftuch tragenden Musliminnen auch den Zugang zum Beruf auf dem privaten Arbeitsmarkt. Unser Land braucht ein Umdenken. Unsere Demokratie muss diesen Fehler korrigieren. Die Politik muss handeln und dieser Ungleichbehandlung bzw. Diskriminierung der Musliminnen ein Ende setzen.

In der damaligen Debatte um das Kopftuch ging es im Grunde nicht um das „Kopftuch“, sondern auch darum, ob der Islam in die deutsche Gesellschaft mit integriert werden sollte oder ob der Islam als Fremdkörper – und somit auch die Menschen, die sich zu dieser Religion bekennen - außerhalb der Mehrheitsgesellschaft bleiben sollten. Die Debatte wurde nach unserer Einschätzung nicht deshalb so emotional und erbittert geführt, weil vom Kopftuch oder von dessen Trägerinnen tatsächlich konkrete Gefahren für unseren Rechtsstaat, für unsere Gesellschaft oder für den inneren Frieden ausgehen, sondern weil das Kopftuch den Unterschied zum Eigenen am deutlichsten sichtbar nach außen trägt und somit eine Projektionsfläche für Vorurteile und vor allem für Ängste bietet, die das Eigene zu bedrohen scheinen. Bemerkenswert war hierbei, dass die meist unsachlich geführte Diskussion über ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen und Beamtinnen im Alltagsdiskurs eine “Diskursverschrän-kung” anzeigte, die ihre ganz spezifische Wirkung entfaltet hat. Das heißt konkret, dass das Kopftuch stets eine negative Fremdzuschreibung erfährt, die vor allem rassistische und ethnozentrische Elemente stärkt, die die Angst vor dem „Fremden“ schürt und fremdenfeindliche Ressentiments hervorruft.

Es zeigte sich weiterhin in der Auseinandersetzung mit dem Kopftuch, dass die Kopftuchdebatte als Stellvertreterdebatte für viele ungeklärte Fragen im Integrationsdiskurs von Muslimen stand. Es war höchst bedenklich, dass dieser Diskurs ausschließlich zu ungunsten kopftuchtragender Frauen geführt wurde, der Gesellschaftsgruppe, die doch vor Unterdrückung geschützt und deren Emanzipation auch im Berufsleben unterstützt werden sollte. Bedacht werden sollte auch, dass ein Kopftuchverbot von den mittelbar und unmittelbar Betroffenen als gezielte staatliche Diskriminierung erlebt werden könnte. Dies könnte, so die Befürchtung der IRH, auch zu einer Ethnisierung von sozialen Problemen und zur Politisierung von Religionen führen und somit zu einer ernsthaften Gefahr für den sozialen Frieden werden. Aus wissenschaftlichen Untersuchungen wissen wir, dass beispielsweise soziale Konflikte erst dann eine kulturelle oder eine religiöse Dimension bekommen, wenn sich die „Minderheit“ gegenüber der „Mehrheit“ benachteiligt fühlt, und wenn sie die Erfahrung macht, dass ihre Kultur und/oder ihre Religion von der Mehrheitsgesellschaft als negativ gedeutet und abgelehnt wird.

Die IRH tritt auf der Grundlage des Islam dafür ein, dass Frauen als mündige Personen eigenverantwortlich entscheiden müssen, ob sie sich an die islamischen (Bekleidungs-) Gebote halten wollen oder nicht. Die IRH lehnt jeden Druck, auch familiärer Art, zum Tragen oder Nicht-Tragen des Kopftuches ab, weil es hierbei gemäß den islamischen Prinzipien um eine selbstbestimmte, freie Bekenntnisäußerung geht und gehen muss. Diskriminierung wegen des Nicht-Tragens eines Kopftuches lehnen wir genauso ab, wie Diskriminierung wegen des selbstgewählten Tragens eines Kopftuches.

Emanzipation, Toleranz, Freiheit und Gleichberechtigung sind nicht an bestimmten Äußerlichkeiten festzumachen. Diese und weitere Werte sind Teil der islamischen Lebensweise und müssen einer festen inneren Überzeugung entspringen. Toleranz drückt sich nicht in der Kleidung aus, sondern ist eine Haltung bzw. eine Verhaltensweise, ist Teil der persönlichen Gesinnung, die durch das An- oder Ablegen eines Kleidungsstückes weder verstärkt noch vermindert wird. Eine muslimische Frau grenzt mit ihrer selbstbestimmten eigenen Lebens- und Bekleidungsart keineswegs die anderen Lebens- und Bekleidungsformen aus, sondern sie versteht sich als Teil der faktischen Vielfalt unserer Gesellschaft.

Das Tragen des Kopftuches ist kein Zeichen der Intoleranz oder Abgrenzung, sondern Ausdruck des religiösen Bekenntnisses, mit dem die muslimischen Frauen bereit sind, sich aktiv in die Gesellschaft zu integrieren. Die steigende Zahl kopftuchtragender muslimischer Frauen an den Hochschulen, Universitäten, im Arbeitsleben und auch im Schuldienst, belegt anschaulich, dass die Integration durch das Kopftuch nicht behindert wird. Gerade mit dem Kopftuch ermöglicht der Islam den muslimischen Frauen die Möglichkeit sich frei an gesellschaftlichem Leben, Politik, Bildung und Ausbildung, Arbeitsleben, usw. zu beteiligen. Die IRH setzt sich seit Jahren aktiv für die Integration der Muslime in Hessen ein, vor allem auch für das Selbstbestimmungsrecht der muslimischen Frauen. Ein weiteres wichtiges Anliegen der IRH ist die Chancengleichheit für Mädchen und Jungen im Bildungs- und Ausbildungsbereich, für kopftuchtragende und für nicht-kopftuchtragende muslimische Mädchen.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.“ (GG, Art. 1 Abs. 1)

Das Grundgesetz gibt eine klare Orientierung an der Würde und den Rechten des Menschen vor. Dieser Artikel steht am Anfang und somit im Mittelpunkt unseres Grundgesetzes und bildet die zentrale Grundlage der Werteordnung unserer Gesellschaft. Zurecht fragen wir Muslime die Politik und Gesellschaft, ob dieser Artikel des Grundgesetzes für die Musliminnen, die freiwillig und entsprechend ihrem Islamverständnis Kopftuch tragen, nicht gilt? „Ist die Würde dieser Musliminnen doch antastbar?“

Folgende Worte unseres ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog am 27. April 2005 in Bergen-Belsen sind in diesem Zusammenhang sehr zutreffend:

„…Man ist nicht nur verantwortlich für das, was man tut, sondern auch für das, was man geschehen lässt… Wer es zulässt, dass anderen die Würde genommen wird, der verliert am Ende die eigene Würde.“ (Das Parlament, Die Woche im Bundeshaus, Bonn, den 5./12. Januar 1996, Seite 7)

Der in der Vergangenheit unsachlich geführte Diskurs zu Lasten Kopftuch tragender Frauen hat dazu geführt, dass islamfeindliche Tendenzen gegen Kopftuch tragende Frauen in der Gesellschaft zugenommen haben. Eine durch die Kopftuchverbotsgesetze initiierte Stigmatisierung muslimischer Frauen gibt fremdenfeindlichen Menschen die Legitimation sie auszugrenzen und erschwert die weitergehende Integration der betroffenen Frauen in die Gesellschaft.

Die Ermordung der Muslima Marwa El-Sherbini ist die erschreckende Folge einer islamfeindlichen Haltung in bestimmten Teilen der Gesellschaft. Nicht nur die Muslime, sondern im selben Maße unser ganzes Land, sollten vor allem aus integrationspolitischen Erwägungen und im Interesse des sozialen Friedens in unserem Land besonderes Interesse daran haben, dass dieser Fehler nunmehr korrigiert wird, nämlich dass diese Kopftuchverbotsgesetze aufgehoben werden. Deshalb rufen wir den Hessischen Landtag und die jeweiligen Landtage auf, die Gesetze zum Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst, welche die Würde der Musliminnen verletzen, nunmehr aufzuheben. Wir rufen auch alle demokratischen Parteien, Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften, Frauenorganisationen und Organisationen für Menschenrechte auf, gegen die Diskriminierung der Kopftuch tragenden Musliminnen im öffentlichen Dienst und in der Gesellschaft und für ihre Würde und Gleichberechtigung einzusetzen.

Dünyanın Çivisi Çıktı! Dünyanın Çivisi Çıktı!

Sevgili dostlar! Dünyada artık pekçok şeyi anlamakta oldukça zorlanır olduk. Dünyada mazlumun dini de, dili de, ırkı da sorulmaz ilkesi genel geçer bir kaidedir. Artık mazluma yardım eden suçlu ama zulüm uygulayan zalim ise haklı... [Devam oku...]